Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Geschäftsbedingung AGB der Mitteldeutschen Zaunbau und Metallwarenvertrieb GmbH
Verkaufs-, Lieferungs- und Montagebedingungen

Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten folgende Bedingungen:

1. Allgemeines

Alle unsere Lieferungen und Leistungen einschließlich Beratungen, Vorschläge und sonstige Nebenleistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Bedingungen und der vereinbarten VOB. Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Menge, Preis, Lieferzeit und Lieferungsmöglichkeit. Einkaufsbedingungen sowie allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner, die von unseren nachstehenden Vertragsbedingungen abweichen, wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Einkaufs- und Vertragsbedingungen werden nur anerkannt, wenn sie mit uns schriftlich vereinbart worden sind und ihre Anwendung durch uns schriftlich bestätigt worden ist.


2. Mengen

Die in unserem Angebot angegebenen Mengen, Maße, Gewichte und Qualitätsnormen dienen lediglich der unverbindlichen Produktbeschreibung und sind nur ungefähr beschrieben. Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt mit der Abnahme eine Berechnung nach genau festgestelltem Maß und Gewicht. Die im Angebot genannten Preise haben jedoch nur Gültigkeit, wenn bei der Ausführung der Arbeiten die Maße und Mengen laut Angebot nicht mehr als 20 % unterschritten werden. Bei Unterschreitung von 20 % der angebotenen Menge berechnen wir 5 % Teuerungszuschlag auf die ihnen angebotenen Einheitspreise.


3. Angebot und Vertragsabschluss

Angebote unseres Hauses verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart ist, als freibleibend und unverbindlich. Uns mündlich oder schriftlich erteilte Aufträge sind für den Besteller verbindlich. Für die Annahme und Ausführung der Bestellung sowie für den Umfang der Lieferung wie für alle Einzelheiten des Auftrages ist alleine unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Bei Sonder- oder Einzelanfertigungen gelten für die Ausführung ergänzend die vom Kunden oder seinem Beauftragten für die Fertigung freigegebenen Zeichnungen, Maße und Qualitätsnormen. Der Auftragsinhalt muss verbindlich abgeändert werden, wenn der Inhalt unserer Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber binnen 8 Tagen ab Absendung der Auftragsbestätigung reklamiert wird. Erfolgt innerhalb der genannten Frist keine Reklamation, ist der Auftrag bindend. Sollte gemäß Auftragserteilung kurzfristig vor Erstellung der Auftragsbestätigung geliefert werden, ersetzt unsere Rechnung die Auftragsbestätigung. Hat der Auftraggeber unsere Lieferungen und Leistungen bzw. einen Teil davon in Benutzung genommen, so gilt dies als Abnahme der von uns erbrachten Leistungen.


4. Lieferfristen

Die von uns genannten Lieferfristen für Montage und Lieferung sind nur annähend und unverbindlich zu betrachten. Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung wird nicht geleistet. Höhere Gewalt, Störung im eigenen Betrieb, im Betrieb eines Zulieferers, bei Montagearbeiten aus witterungsbedingten Gründen(z.B. Regen, Schlamm oder zu lange Frostperioden im Winter), verlängern stets die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung. Ebenso verlängert sich die Lieferzeit bei nachträglichen Änderungen in der Bestellung. Höhere Gewalt entbindet uns von jeder Vertragsverpflichtung.


5. Preise

Sämtliche Preise verstehen sich, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, ab Werk Flieden ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll. Bei den Montagen setzen wir für Bodenaushub zur Anfertigung von Fundamenten Bodenklasse 2.23-2.25 nach DIN 18300 der VOB voraus, andernfalls werden die Preise entsprechend angepasst. Für alle arbeitserschwerenden Umstände, wie z.B. felsiges, lehmiges oder sumpfiges Erdreich, Schotter, vorhandene Hecken, alte Zäune oder sonstige Hindernisse und ihre Beseitigung zur ordnungsgemäßen Montage gilt als vereinbart, dass diese Arbeiten vom Lieferer unter gesonderter Berechnung der erforderlichen Zeit und aufgewandten Kosten erledigt werden. Abfuhr des Erdaushubes ist im Preis nicht enthalten. Bei zwischenzeitlicher Veränderung der heutigen Materialpreise, Löhne und sonstiger Gestehungskosten behalten wir uns eine entsprechende Preisanpassung vor.


6. Vermessung, Montage

Das einzufriedende Grundstück ist vom Auftraggeber amtlich vermessen zu lassen. Der Besteller trägt für die behördliche Genehmigung der betreffenden Anlage Sorge. Vermessungsarbeiten führen wir nicht aus. Bei Montagebeginn muss der Grenzverlauf vom Besteller angegeben werden, sowie die Grenzsteine freigelegt sein. Anfang-, Eck- und Knickpunktpfosten werden immer, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb der Grenzsteine gesetzt, das heißt, dieser sitzt außerhalb der Einfriedung. Bei unebenem Gelände erfolgt die Montage von Zäunen oder Gittern nach bestem Ermessen, sofern nicht besonderes abgesprochen ist.


7. Leitungen und Kabel

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die einschlägigen Anweisungen zum Schutz von unterirdischen Leitungen zu betrachten. Er muss vor Beginn der Montagearbeiten feststellen, ob und wo an der Baustelle Kabel, Kanal und andere Leitungen sich im Zaunverlauf befinden. Das Ergebnis muss uns schriftlich und rechtzeitig bekannt gegeben werden. Sollten wir jedoch einen Schaden, gleich welcher Art, verursachen, dann haftet der Auftraggeber für alle hierdurch entstehenden Kosten; das gleiche gilt auch, wenn ungenaue Angaben hierüber gegeben wurden.


8. Zahlungsbedingung

Sind keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen, sind unsere Rechnungen zahlbar 10 Tage nach Rechnungsdatum netto. Bei Zahlung nach Fälligkeit werden unter Vorbehalt weitergehende Rechte, insbesondere des Verzugsschadens, Zinsen von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz berechnet. Gestaltet sich die Vermögenslage des Käufers bzw. Auftraggebers während der Vertragsdauer ungünstig, so ist der Lieferer unbeschadet der ihm sonst gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. Vorauszahlungen oder Sicherstellung des Lieferpreises für alle noch nicht beiderseits erfüllten Verträge sowie sofortiger Einlösung der in Zahlung gegebenen Wechsel zu verlangen, und zwar ungeachtet der darauf vermerkten Fälligkeitstagen. Kann ein Auftrag ohne unsere Schuld nicht durchgeführt werden, so sind bis zum Tage der Stornierung die angelaufenen Aufwendungen einschließlich Projektkosten zu bezahlen. Der Auftragnehmer behält sich vor, entsprechend dem Baufortschritt Abschlagsrechnungen der jeweils erbrachten Teilleistung zu erstellen, die in Höhe von mindestens 90 % sofort zu begleichen sind. Zahlungsverzug hat Zurückhaltung der Lieferung und Leistung zur Folge(§273,320BGB). Der Auftragnehmer ist nach fruchtlosem Ablauf einer von ihm mit Ablehnungsandrohung gesetzten Nachfrist von 30 Kalendertagen berechtigt, den Vertrag zu kündigen, die Arbeiten einzustellen, alle bisher erbrachten Leistungen abzubrechen und Schadensersatzansprüche zu stellen.


9. Haftung für Mängel

Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung der Ware bzw. Beendigung der Montagearbeiten eine schriftliche Mängelrüge, in der die Mängel genau bezeichnet werden, bei uns eingeht. Begründete Mängel werden durch Ausschluss weiterer Ansprüche beseitigt. Für die Gewährleistung gilt die VOB neuste Fassung, Teil B§13,Ziffer 4. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht verlängert oder erneuert.


10. Eigentumsvorbehalt bei Montage/Lieferung

Die gelieferte Ware bleibt, auch bei Be- und Verarbeitung, bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber Eigentum des Auftragnehmers. Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Vorbehaltseigentum des Auftragnehmers nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Die Forderung des Auftraggebers aus dem Weiterverkauf des Vorbehaltseigentums des Auftragnehmers wird an den Auftragnehmer abgetreten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen in soweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung um mehr als 10 % übersteigt. Soweit die Liefergegenstände wesentliche Bestandteile des Grundstücks geworden sind, verpflichtet sich der Auftraggeber, bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungstermine dem Auftragnehmer die Demontage der Gegenstände zu gestatten und ihm das Eigentum an diesen Gegenständen zurück zu übertragen. Beeinträchtigungen dieser Rechte verpflichten den Auftraggeber zu Schadensersatz. Entsprechende Kosten, insbesondere für Demontage, gehen zu seinen Lasten. Der Auftragnehmer ist dabei nicht verpflichtet, den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen. Werden Liefergegenstände mit einem anderen Gegenstand verbunden, so überträgt der Auftraggeber die hierdurch entstandenen Forderungs- und Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand in Höhe des Wertes der zu sichernden Forderung auf den Auftragnehmer.


11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und Leistungen sowie der Erfüllungsort für alle Pflichten des Bestellers ist unser Geschäftssitz
in 36103 Flieden.

11.2. Als Gerichtstand für beide Vertragsparteien wird, soweit dies gesetzlich zulässig ist, das Amts- und Landgericht Fulda vereinbart.

11.3. Für alle Rechtsbeziehungen der Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere auch für Auslandsgeschäfte.


12. Übertragbarkeit und Verbindlichkeit des Vertrages

Besteller und Auftragnehmer dürfen ihre Rechte auf Dritte nur im gegenseitigen Einverständnis und mit beiderseitiger Zustimmung übertragen. Kaufpreis-, Werklohnforderung und sonstige Geldansprüche des Auftragnehmers sind frei übertragbar bzw. abtretbar.


13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Auch bei teilweiser Aufhebung oder rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die Lieferbedingungen im Übrigen wirksam. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die mit dem mit der unwirksamen Regelung angestrebten Zweck wirtschaftlich am Nächsten kommt.

Mitteldeutsche Zaunbau
& Metallwarenvertrieb GmbH


Am Landrücken 1
D-36103 Flieden

Telefon: 06655 - 9767788
Fax: 06655 - 9767789

Öffnungszeiten:
Mo-Fr: 8.oo bis 17.oo Uhr
oder nach Vereinbarung!
Sa: bis Ende Februar 2023 geschlossen!

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